… und welche Probleme sich daraus ergeben, darum ging es in einer Radiosendung, die ich gestern hörte. Stimmt. Auch ich habe mir eigentlich schon längst vorgenommen, mich um das Thema „digitaler Nachlass“ zu kümmern. Was passiert eigentlich mit meinen Daten, wenn… ja wenn…
Anlass der Sendung zum Thema digitaler Nachlass war das gestrige Urteil des BGH (Link zum Urteil 1, Link zum Urteil 2), das besagt, dass digitale Güter (wie z. B. eine Präsenz auf dem Netzwerk Facebook) zum Erbe gehören und dass die Erben nach dem Tod des Erblassers darüber ebenso verfügen dürfen wie über die nicht-digitalen Güter.
Also… ab ins Testament, was mit meinen digitalen Gütern geschehen soll? Ja, gute Idee! Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hat bereits Vorarbeit geleistet und stellt hierzu allerlei Handreichungen zur Verfügung:
- Tipps zu deinem digitalen Nachlass: https://www.verbraucherzentrale.de/…/letzter-wille-zu-gespeicherten-daten
- Muster-Liste für den digitalen Nachlass: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/…/Muster_Liste digitaler Nachlass.pdf
- Muster-Vollmacht für den digitalen Nachlass: https://www.verbraucherzentrale.de/…/muster-vollmacht-digitale-konten.pdf
Mehr Tipps gibt es hier.
Nun denn… auf gehts!
(PS: Wir sitzen alle im gleichen Boot. Ich habe meine eigenen digitalen Nachlass dann doch erst Ende 2021 fertiggestellt.)