Wie war das vorhin? Wir sind Menschen aus Fleisch und Blut… Stimmt. Und aus Daten. Und zwar aus jeder Menge Daten, die auf jeder Menge Servern lagern. Vielleicht mal ganz sinnvoll, hier eine kleine Liste zu schreiben. Mit Benutzernamen, Passwörtern und und und…
Was bleibt…
Menschen gehen, ihre Daten bleiben. Vielleicht ist Ihnen das auch schon passiert: ein lieber Freund, eine liebe Freundin ist gestorben. Wochen später stößt man unvermutet auf sein bzw. ihr Profil. Beispielsweise in einem sozialen Netzwerk. Mit letzten Aktivitäten, die nun zwar schon einige Zeit zurückliegen, aber dennoch irgendwie so… lebendig erscheinen… Komisch fühlt sich das an!
Mir passierte genau das mit einer Freundin, in einem Business-Netzwerk. Ihr Profil erschien so, als ob ich nur anrufen müsste, um sie als Grafikdesignerin zu buchen. Ich habe dann auch angerufen: beim Netzwerk. Um mitzuteilen, dass… Irgendwann war das Profil verschwunden.
Was passiert mit meinen Spuren im Netz?
Ja, was soll mit meinen Spuren im Netz geschehen, wenn ich einmal nicht mehr bin? Wer soll sich wie um meine digitalen Daten kümmern, was soll mit meinen Konten oder Profilen geschehen? Sollen sie erhalten bleiben? Sollen sie komplett gelöscht werden? Und was passiert mit meiner digitalen Bibliothek, meiner Musiksammlung? Für Hinterbliebene wird die Sache sehr schwierig, wenn gar keine Unterlagen (Nutzernamen, Passwörter etc.) vorhanden sind. Zumal viele Anbieter im Ausland ansässig sind, Korrespondenz meist auf Englisch geführt werden muss etc. Sich in so einem Fall Kontenzugriff über den Rechtsweg zu beschaffen ist eine Herkulesaufgabe.
Insofern macht es auf jeden Fall Sinn, wichtige Informationen zusammenzustellen: eben Login-Namen und Passwörter. Aber auch Anweisungen, was mit den einzelnen Konten geschehen soll. Dazu muss man kein Testament o. ä. schreiben, das wäre sogar eher ungünstig. Denn manchmal müssen Vertrauenspersonen eingreifen können, wenn der Konteninhaber einfach nur durch Krankheit oder Unfall daran gehindert ist, es selbst zu tun.
Im nachfolgenden Formular 6.1 haben Sie Gelegenheit dazu, eine Liste mit Informationen zu Ihren digitalen Konten zusammenzustellen. Eine wichtige Ergänzung ist Formular 6.2: eine Vollmacht für Ihren digitalen Nachlass. Denn mit den Logindaten kann man zwar faktisch auf Konten zugreifen*, erst die Vollmacht macht diesen Zugriff rechtssicher. In jedem Fall ist der Zugriff auf E-Mail-Konten besonders wichtig, da sich über die Funktion „Passwort zurücksetzen“ normalerweise die Zugangsdaten zu anderen Diensten wieder herstellen lassen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hat zahlreiche Tipps und Formulare zum Thema zusammengestellt:
- Tipps zu deinem digitalen Nachlass: https://www.verbraucherzentrale.de/…/letzter-wille-zu-gespeicherten-daten
- Muster-Liste für den digitalen Nachlass: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/…/Muster_Liste digitaler Nachlass.pdf
- Muster-Vollmacht für den digitalen Nachlass: https://www.verbraucherzentrale.de/…/muster-vollmacht-digitale-konten.pdf
- Tipps, worauf bei Online-Anbietern zum digitalen
Nachlass zu achten ist: https://www.verbraucherzentrale.de/…pdf
Weitere interessante Infos rund ums digitale Vererben sind hier zu finden:
- Video: Digitales Erbrecht
- Nutzertipp: Was passiert mit Ebooks?
* Faktischer Zugriff auf Ihre Konten: Eventuell sollten Sie diese Liste an einem besonderen Ort verwahren, z. B. Ihrem Schließfach. Denn wer die Liste besitzt, hat Zugriff auf Ihre Konten. Andererseits: Ihr Rechner hängt am Internet und die Gefahr, dass ein Hacker sich auf Ihrem Rechner einloggt (und dann Ihre Passwörter entwendet) ist möglicherweise größer und realer, als die, dass ein Dieb in Ihre Wohnung einbricht und extra Ihre Ordner Die letzten Dinge mitgehen lässt…
** Nach Meinung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. ist notarielle Beglaubigung der Vollmacht für den digitalen Nachlass nicht notwendig. Sie ist in der Regel auch ohne notarielle Beglaubigung rechtsgültig und kann beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) hinterlegt werden. Wenn man aber im Rahmen der gesamten Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung) ohnehin einen Notar aufsucht, kann man bei dieser Gelegenheit natürlich auch gleich die Vollmacht für den digitalen Nachlass beglaubigen lassen.
Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben.
Sie haben eine Idee zu diesem Themenfeld?
Dann geben Sie sie mir bitte – gerne auch anonym – weiter! Vielen Dank schon jetzt!